Conocybe ochrostriata Hauskn. (Ockerstreifiges Samthäubchen)
Es ist übrigens auch grob fahrlässig, Einzelfruchtkörper von Samthäubchen mitzunehmen. Zulässig ist es jedoch dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob es überhaupt ein Samthäubchen ist.

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Foto: Matthias Dondl